Was muss ein Existenzgründer bei der Privaten Krankenversicherung beachten?

Die private Krankenversicherung für Existenzgründer

Wie bei jedem anderen Bürger, besteht auch für Existenzgründer und Selbständige die Pflicht, sich bei einem Krankenversicherungsunternehmen anzumelden. Sowohl Existenzgründer als auch Selbständige können dabei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Da die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oft aufgrund der Beitragsbemessung anhand des Einkommens vergleichsweise teuer ist, stellt die private Krankenversicherung für Selbständige und gerade für Existenzgründer eine sehr günstige Alternative dar. Vor allem für junge sowie gesunde Versicherte kann die private Krankenversicherung sehr interessant sein, da sich die Beiträge hier nicht nach dem Einkommen richten. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden anhand des Gesundheitszustands, des Alters sowie der gewünschten Leistungen errechnet. Dabei ist es wichtig, schon vor der Angebotsanforderung genau festzulegen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. Erst wenn man sich darüber im Klaren ist, sollte man sich entsprechende Angebote erstellen lassen, um dann möglichst günstig den optimalen Schutz zu erhalten. Existenzgründer, die eine Familie haben oder zumindest planen, sollten sich darüber bewusst sein, dass in der privaten Krankenversicherung für jedes Mitglied (Ehepartner, Kinder) gesondert Beiträge zu zahlen sind. Während Kinder und auch Ehepartner ohne Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert sind, kann es in der privaten Krankenversicherung spätestens hier doch teuer werden.

Nachfolgend werden nun einige wichtige Punkte näher erklärt, die zur Entscheidung für eine private Krankenversicherung beitragen können.

Einsteigertarife gerade für junge Existenzgründer und Selbständige

Wer den Weg in die Selbständigkeit wagt, hat es vor allem zu Beginn der eigenständigen unternehmerischen Tätigkeit noch schwer. Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung ist es deshalb, dass sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen richtet. Bei fast allen Existenzgründern ist das Einkommen in den ersten Jahren recht gering und steigt erst mit dem wachsenden Erfolg des Unternehmens. In dieser Phase ist es besonders wichtig, seine Ausgaben im Griff zu behalten. Für Existenzgründer und Selbständige sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung meist viel zu hoch – Grund genug, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden, denn das Einkommen spielt hier keine Rolle.

Viele Versicherungsunternehmen bieten gerade für Existenzgründer so genannte Einsteigertarife an. Zwar sind die Leistungen etwas begrenzter, dafür fällt aber auch der Beitrag recht gering aus. Fast alle Anbieter lassen dem Versicherten dabei die Option offen, bei Erhöhung des Einkommens auch ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif wechseln zu können.

Durch Selbstbeteiligung Beiträge senken

Wer auf Top-Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht verzichten und deshalb keinen Einsteigertarif wählen möchte, hat bei vielen Anbietern für private Krankenversicherungen die Möglichkeit, den Beitrag zu senken, indem eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Dabei bezahlt man – ähnlich wie bei der KfZ-Versicherung – einen bestimmten Anteil der Kosten für Behandlungen selbst. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert zwischen 250 EUR und 1.000 EUR pro Jahr.
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung kann so um bis zu 35 Prozent gesenkt werden, ohne Einschränkungen bei den Leistungen hinnehmen zu müssen. Es empfiehlt sich allerdings, die eingesparten Beiträge für eine eventuelle Inanspruchnahme der Selbstbeteiligung zurückzulegen.

Auch Rückerstattung von Beiträgen ist möglich

Inzwischen gibt es bei vielen Anbietern privater Krankenversicherungen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, wenn die private Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen wurde. Schon zu Beginn des Versicherungsjahres wird dem Versicherten die Höhe der Beitragsrückerstattung mitgeteilt, die er bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen aus seiner privaten Krankenversicherung erhalten könnte. Oft kann man dabei mit einer Rückerstattung von mehreren Monatsbeiträgen rechnen. Gerade als Existenzgründer ist eine solche Beitragsrückerstattung sinnvoll, denn da das Einkommen sowieso oft noch gering ist, kann die Beitragsrückerstattung eine kleine Finanzspritze darstellen, wenn man gerade einen finanziellen Engpass hat.

Erfolgt bei Zahlungsunfähigkeit und Beitragsrückständen eine Kündigung?

Die Antwort: Nein! Gerade bei Existenzgründern kann es in der Gründungsphase schnell aufgrund geringer Einnahmen und falscher Kalkulation zu finanziellen Engpässen und damit zu Beitragsrückständen kommen. Die private Krankenversicherung darf das Versicherungsverhältnis in diesem Fall jedoch nicht kündigen. Wenn Beitragsrückstände entstehen, kommt es in der Regel erst einmal zu Einschränkungen bei den Leistungen. So werden meist nur Leistungen übernommen, die unaufschiebbar sind (z. B. akute Schmerzen oder auch Behandlungen bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft). Oft wird durch das Versicherungsunternehmen nach einer gewissen Frist das Inkassoverfahren zur Eintreibung der offenen Forderungen eingeleitet, was bis zur gerichtlichen Vollstreckung führen kann. Da bei einer privaten Krankenversicherung keine Stundung der Beiträge möglich ist, sollten die Beiträge immer fristgerecht gezahlt werden, um keine zusätzlichen Kosten aufkommen zu lassen.


Tipps zur privaten Krankenversicherung für Existenzgründer und Selbständige

Auch wenn die relativ günstigen Beiträge der privaten Krankenversicherung gerade für junge Existenzgründer und Selbständige sehr verlockend klingen mögen, sollte man vorsichtig an die Sache herangehen. So sollte man vorher schon wissen, dass die Beiträge mit steigendem Alter ebenfalls steigen. Zusätzlich sollten sich Existenzgründer darüber im Klaren sein, dass man als Selbständiger später nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann, wenn die Entscheidung für die private Krankenversicherung einmal gefallen ist.

Wer sich nicht an eine private Krankenversicherung binden möchte (z. B. aufgrund höherer Kosten bei Absicherung weiterer Familienmitglieder oder dem Wunsch, sich die Option einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bei Aufgabe der Selbständigkeit offen zu halten), aber dennoch nicht auf die Leistungen der privaten Krankenversicherung verzichten möchte, kann neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen. Hier ist es jedoch wichtig, genau zu prüfen, welche Leistungen in Anspruch nehmen möchte, da es sich ja um zusätzliche Kosten handelt.


Diese Fragen sollte man sich vor einem Vertragsabschluss stellen

Gerade für Existenzgründer und auch Selbständige ist es wichtig, eine Krankenversicherung zu haben, die im Falle von Krankheit oder Unfall die wichtigsten Kosten übernimmt. Bevor man sich jedoch für einen Anbieter entscheidet, sollten die folgenden Fragen genau abgeklärt sein:

• Auf welche Leistungen kann in dem gewünschten Tarif zurückgreifen?
• Wie lange gibt es diesen Tarif bereits beim Anbieter?
• Gab es in letzter Zeit Beitragsanhebungen und wie hoch waren diese?
• Handelt es sich bei dem Versicherungsunternehmen um einen bekannten und auch guten Anbieter?
• Gibt es eine Option auf Höherversicherung?
• Welchen Service kann man von dem Versicherungsunternehmen erwarten?

Sind diese Fragen für den Interessenten positiv geklärt, steht dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung nichts mehr im Weg.
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1 Gedanke zu „Was muss ein Existenzgründer bei der Privaten Krankenversicherung beachten?“

  1. Man kann doch auch wenn man Selbständig ist bei seine gesetzliche bleiben, z.B bei AOK zahlt man den gleichen Beitrag wie als Arbeitnehmer. Vorteil dabei ist, der Beitrag steigt nicht mit dem Alter, wie bei den privaten!

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