Bei Gründung einer GmbH sind einige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. So muss u.a. einer Gesellschaftervertrag mit einer Satzung abgeschlossen werden.
GmbH ist die allseits bekannte Kurzform für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Als eine GmbH wird eine juristische Person bezeichnet, an der sich Personen mit einer Kapitalanlage beteiligen. Kennzeichnend ist auch, dass die Gesellschaft nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Für vorhandene Verbindlichkeiten kann nur das Vermögen der GmbH herangezogen werden. Die für die GmbH geltenden Rechtsgrundlagen sind im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu finden. Ebenso ist die Gründung einer GmbH gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist das Zustandekommens eines Gesellschaftervertrags. Dieser wird von einer oder mehreren juristischen bzw, natürlichen Personen geschlossen und muss notariell beurkundet werden. Während der Gründung der GmbH muss diese korrekterweise als GmbH i.G. bezeichnet werden, der Zusatz i.G. heißt dabei in Gründung.