Mit der Gründung einer GmbH erfolgreich selbständig


Bei Gründung einer GmbH sind einige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. So muss u.a. einer Gesellschaftervertrag mit einer Satzung abgeschlossen werden.

GmbH ist die allseits bekannte Kurzform für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Als eine GmbH wird eine juristische Person bezeichnet, an der sich Personen mit einer Kapitalanlage beteiligen. Kennzeichnend ist auch, dass die Gesellschaft nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Für vorhandene Verbindlichkeiten kann nur das Vermögen der GmbH herangezogen werden. Die für die GmbH geltenden Rechtsgrundlagen sind im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu finden. Ebenso ist die Gründung einer GmbH gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist das Zustandekommens eines Gesellschaftervertrags. Dieser wird von einer oder mehreren juristischen bzw, natürlichen Personen geschlossen und muss notariell beurkundet werden. Während der Gründung der GmbH muss diese korrekterweise als GmbH i.G. bezeichnet werden, der Zusatz i.G. heißt dabei in Gründung.

Während dieser Gründungsphase ist die GmbH bereits teilweise rechtsfähig. So kann sie schon zu diesem Zeitpunkt ein Grundstück erwerben. Allerdings müssen während dieser Phase die Gesellschaften unbeschränkt, d.h. auch mit ihrem privaten Vermögen, haften. Der Gesellschaftervertrag beinhaltet auch die Satzung der GmbH. Diese muss nach den gesetzlichen Bestimmungen einige Anforderungen erfüllen. Die Satzung muss die Firma der GmbH, den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und den Betrag der Stammeinlagen enthalten. Zu diesen Punkten gibt es auch noch einzelne Regelungen. So muss der Firmenname die Bezeichnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder üblicherweise GmbH enthalten. Auch für das Stammkapital müssen Mindestbeträge eingehalten werden, es muss mindestens 25.000 Euro hoch sein. Bei mehreren Gesellschaftern muss außerdem jede einzelne Stammeinlage mindestens 100 Euro betragen. Nach dem Zustandekommen des Gesellschaftervertrags muss die GmbH noch in das Handelsregister eingetragen werden. Dafür ist es erforderlich, dass diese Eintragung von allen Gesellschaftern beim zuständigen Registergericht angemeldet wird. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Viertel des Stammkapitals bereits gezahlt ist. Nach der Eintragung in das Handelsregister ist die Gründung der GmbH abgeschlossen. Eine weitere gesetzliche Bestimmung für eine GmbH ist, dass diese einen oder auch mehrere Geschäftsführer haben muss. Der Geschäftsführer hat dabei die Aufgabe, die GmbH gegenüber Dritten zu vertreten, und wird von der Gesellschafterversammlung bestimmt.


Schreibe einen Kommentar