Mutterschutzrechner – Der Mutterschutz im Mutterschutzrecht

Der Mutterschutzrechner ist für werdende Mütter eine wichtige Informationsquelle rund um das Thema Mutterschaftsrecht. Er gibt Auskunft über Bestimmungen während des Arbeitsschutzes, Informationen zum Kündigungsschutz und zu Entgelten während der Schutzfristen in der Schwangerschaft. Welche Verbote gibt es beispielsweise während der Schwangerschaft, welche Mutterschutzfristen gelten und wann beginnen und wann enden sie?

Die finanzielle Absicherung ist ebenso wichtig für alle werdenden Mamas. Auch hierüber informiert der Mutterschaftsrechner. Darüber hinaus gibt es Infos zu den Themen: Was ist ein Mutterschaftslohn? Wie lange wird das sogenannte Mutterschutzgeld gezahlt? Welchen Zuschuss zahlt der jeweilige Arbeitgeber?

Zudem gibt es während der Schwangerschaft für eine Frau ganz konkrete Anforderungen an ihren Arbeitsplatz. Spezielle Mutterschutzvorschriften sind vom Arbeitgeber streng einzuhalten, um bei der werdenden Mutter und beim Baby keine gesundheitlichen Schäden hervorzurufen. Auch diese Infos können hier schnell nachgeschlagen werden.

Was kann der Mutterschutzrechner alles berechnen?

Die Mutterschutzfrist kann die werdende Mutter in der Regel selbst berechnen. Anzugeben ist zunächst der voraussichtliche Entbindungstermin. Weicht der Termin des Arztes vom eigens errechneten Termin ab, so muss dies beim Berechnen ebenso angegeben werden, wie eine eventuelle Früh- oder Mehrlingsgeburt, da sich in dem Fall die Frist für den Mutterschutz nach hinten verlängert. Möchte man das Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss ausrechnen, so ist der Durchschnitt des monatlichen Nettoeinkommens maßgebend, welches in den letzten drei Monaten gezahlt wurde. Denn das Mutterschutzgeld wird anteilig vor und nach der Geburt ausbezahlt, genauso wie der Zuschuss durch den Arbeitgeber. Bei der Berechnung ist der Nettolohn einzutragen, abzüglich Krankenversicherung und Lohnsteuer und auch abzüglich des Arbeitgeberanteils.

Ist das Einkommen in den letzten drei Monaten nicht konstant gewesen, so trägt die werdende Mutter hier den Durchschnittslohn bzw. das Durchschnittsgehalt ein. Dazu die Information, wo die Mutter gesetzlich krankenversichert ist.

Was lässt sich noch berechnen?

Weiterhin lässt sich mit dem Mutterschutzrechner auch die Umlage für die U2 Mutterschaft ausrechnen, die der Arbeitgeber als Ausgleich für die Entgeltfortzahlung zahlen muss. Der zu zahlende Betrag errechnet sich aus der Summe der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers. Bei der Eingabe für die Berechnung muss die Gesamtsumme des Lohnes während der Beschäftigungszeit angeben werden, für den zuvor Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Natürlich lässt sich mit dem Mutterschutzrechner auch der voraussichtliche Entbindungstermin errechnen. Auch hierfür bedarf es weniger Infos, um der Mutter darüber Auskunft geben zu können, wann ihr Baby voraussichtlich geboren wird.

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