Wie bekomme ich einen Doktortitel?

© Gina Sanders - Fotolia.com
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Während man die Karriereleiter erklimmt stellt man sich sicherlich immer wieder einmal die Frage „Wie bekomme ich einen Doktortitel?“ Trotz vieler und alternativer akademischer Titel wie dem Master of Business Administration und diverser Bachelor- und Master-Studienabschlüsse ist er immer noch einer der begehrtesten und angesehensten akademische Titel – der Doktortitel. Er ist allerdings nicht unbegründet gefragt, denn zum einen steht er für eine solide und langjährige akademische Ausbildung, zum anderen zahlt sich die jahrelange Arbeit auch in Form eines entsprechenden Jahresgehalts aus. Bevor es allerdings so weit ist, gilt es erst einmal, den Doktortitel zu erlangen.

Zunächst einmal kann man als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Lehrstuhls promovieren, aber auch als freier Doktorand. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter hat man sein Studium absolviert und ist im Anschluss daran an der Universität angestellt. Dabei übernimmt man unterschiedlichste wissenschaftliche Tätigkeiten für den Lehrstuhl zur Unterstützung des Professors. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung der Studenten und Diplomanden oder diverse Lehrtätigkeiten. In der verbleibenden Zeit arbeitet man an seiner Doktorarbeit. Als freier Doktorand ist man außerhalb der Universität beruflich tätig und schreibt seine Doktorarbeit möglicherweise im Interesse und mit der Unterstützung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Diese Unterstützung kann von der Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bis zur finanziellen Unterstützung in Form von Stipendien reichen. Unter Umständen schreibt man die Arbeit auch nicht direkt nach dem Abschluss des Studiums, sondern einige Zeit danach.

Unabhängig davon, ob wissenschaftlicher Mitarbeiter oder freier Doktorand muss man sich zunächst erste Gedanken um das Thema der Doktorarbeit machen und darauf aufbauend eine passende Universität mit dem entsprechenden Lehrstuhl finden. Die Bedingungen für eine Zulassung zur Promotion an der Universität sind in der Promotionsordnung geregelt. So kann die Zulassung an eine bestimmte Abschlussnote des Studiums gebunden sein, und ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist in der Regel zwingend. Mit einem Fachhochschulstudium kann man meist nur unter zusätzlichen Auflagen zur Promotion zugelassen werden, wie beispielsweise mit dem Studium weiterer Semester. Außerdem können zusätzliche Bedingungen wie die Aufnahme eines Promotionsstudiums oder die Teilnahme an diversen Doktorandenseminaren in der Promotionsordnung vorgeschrieben sein. Schließlich ist auch nicht jede Universität zur Vergabe des Doktortitels berechtigt, das Promotionsrecht haben in der Regel nur Hochschulen, nicht aber Fachhochschulen. Die Promotionsordnung legt auch fest, welche Leistungen neben der eigentlichen Erstellung der Doktorarbeit, der sogenannten Dissertation, zur Verleihung des Doktortitels erforderlich sind. Die Dissertation ist in jedem Fall in einer mündlichen Prüfung zu verteidigen, diese Verteidigung nennt man Disputation. Die Promotionsordnung kann aber auch die zusätzliche Teilnahme an Prüfungen in themennahen Fächern vorschreiben, so dass neben der Verteidigung der Dissertation noch weitere Prüfungen anstehen. In diesem Fall spricht man von einem Rigorosum.

Von elementarer Bedeutung ist die Auswahl des betreuenden Professors, des sogenannten Doktorvaters. Er übernimmt die Betreuung des Doktoranden während der Erstellung der Doktorarbeit, das heißt, er steht für fachliche, inhaltliche und methodische Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Er muss dem konkreten Thema zustimmen, so dass es in der Regel ein Thema aus seinen Forschungsgebieten sein wird. Für einen freien Doktoranden kann es eine echte Herausforderung sein, einen passenden Doktorvater zu finden. Falls er aus seiner Studienzeit noch Kontakte zu einem damaligen Professor hat, bietet es sich an, dort entsprechend vorstellig zu werden. Für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter wird dies einfacher sein, denn oft ist seine Stelle am Lehrstuhl bereits an eine Promotion und ein bestimmtes Forschungsgebiet gekoppelt.

Sind der Doktorvater und das konkrete Thema gefunden, dann wird der formale Antrag auf Annahme als Doktorand beim Promotionsausschuss gestellt. Mit der Annahme des Antrags wird man offiziell Doktorand und beginnt mit der Dissertation. Bei der Dissertation selbst handelt es sich um die wissenschaftliche Abhandlung eines Themas, das bisher in dieser Form und Tiefe noch nicht wissenschaftlich bearbeitet wurde. Die Dissertation muss also neue wissenschaftliche Erkenntnisse bieten. Häufig besteht sie zunächst aus einer Bestandsaufnahme zu einem bestimmten Thema, aus der dann die konkrete Fragestellung abgeleitet wird. Diese Fragestellung wird zunächst anhand wissenschaftlicher Methoden theoretisch beleuchtet, erforscht und beantwortet. Danach folgt in der Regel die Übertragung der Antwort auf die Praxis, das bedeutet, die theoretischen Ergebnisse werden anhand der Praxis verifiziert. Dies kann beispielsweise in Form einer empirischen Untersuchung erfolgen. Grundsätzlich wird der genaue Aufbau der Dissertation aber sehr stark von dem Fach bestimmt, in dem promoviert wird. Eine Dissertation in Chemie oder Physik wird naturgemäß anders aufgebaut sein und anders ablaufen als eine Dissertation im wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen Bereich. Täuschen lassen darf man sich auch nicht hinsichtlich der Dauer der Anfertigung der Dissertation, die sich häufig über mehrere Jahre hinziehen kann. Während der Erstellung der Dissertation steht der Doktorand in regelmäßigem Austausch mit seinem Doktorvater und meist auch mit anderen Mitarbeitern des Lehrstuhls und anderen Doktoranden. Diese unterschiedlichsten fachlichen Diskussionen können und sollen das finale Ergebnis der Dissertation maßgeblich beeinflussen. Außerdem stehen in dieser Zeit häufig auch spezielle Doktorandenseminare und Kolloquien an, in denen regelmäßig über den aktuellen Stand der Arbeit berichtet wird.

Ist die Dissertation schließlich erstellt, wird sie bei den Gutachtern zur Beurteilung eingereicht. In der Regel ist der erste Gutachter der Professor, der die Betreuung der Arbeit übernommen hat. Er legt meist auch den zweiten Gutachter fest. Beide Gutachter erstellen eine Beurteilung der Dissertation. Die Anfertigung dieser Gutachten kann durchaus mehrere Monate dauern. Sind beide Gutachten erstellt, erhält der Doktorand eine Ausfertigung in Kopie. Er erfährt damit auch bereits die Benotung der schriftlichen Arbeit. Im Anschluss an die Erstellung der Gutachten wird die Dissertation hochschulöffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jeder Interessent Einsicht in die Arbeit nehmen und – zumindest theoretisch – Einspruch gegen die Ergebnisse erheben. Nach Ablauf der Auslegefrist, die meist wenige Wochen dauert, wird der Zeitpunkt der Verteidigung festgelegt.

In der Verteidigung muss die Dissertation mit ihren wesentlichen Ergebnissen vorgestellt werden und – wie der Name schon sagt – gegen wissenschaftliche und inhaltliche Einwände der beiden Gutachter verteidigt werden. Neben den beiden Gutachtern schreibt die Promotionsordnung meist noch die Beteiligung von ein oder zwei Professoren aus angrenzenden Fachgebieten vor, die ebenfalls die Rolle der Opponenten einnehmen. Die Disputation ist hochschulöffentlich, das heißt, jeder interessierte Student der Universität kann als Zuhörer an der Disputation teilnehmen.

Mit der bestandenen Disputation muss der betreuende Professor die Dissertation zur Veröffentlichung freigeben. Formal ist das Promotionsverfahren erst nach der Veröffentlichung der Arbeit abgeschlossen, so dass erst dann die Promotionsurkunde durch die Universität erstellt und überreicht wird und auch erst dann der Doktortitel getragen werden darf. Die Veröffentlichung kann auf mehreren Wegen erfolgen, die in der Promotionsordnung festgehalten sind. In Frage kommen hier vor allem die Veröffentlichung über einen Verlag oder die elektronische Veröffentlichung der Dissertation im Internet. Die Veröffentlichung im Internet schreibt die Erstellung der Dissertation in einem bestimmten elektronischen Format vor. Die Veröffentlichung über einen Verlag bedeutet, dass die Dissertation als Buch heraus gegeben wird. Diese Form ist relativ teuer, kann aber aus unterschiedlichsten Gründen durchaus von Vorteil sein. So macht die Veröffentlichung in Buchform in jedem Fall einen sehr seriösen und professionellen Eindruck. Da der Autor einige Exemplare zur eigenen Verwendung erhält, bietet sich diese Gelegenheit an, dem einen oder anderen als Dank eine Ausfertigung der Arbeit zu überlassen.

Ein Doktortitel kann sich durchaus auf die Karriere und auf das aktuelle Gehalt auswirken. Schwierig kann es sein, wenn man eine Promotion berufsbegleitend macht. Bessere Karriereaussichten und Gehaltsverbesserungen müssen nicht zwingend die Folge sein, solange man im gleichen Unternehmen bleibt. Wechselt man dagegen das Unternehmen, kann dies durchaus Karriere- und Gehaltssprünge zur Folge haben. Ein Berufseinsteiger wird dagegen mit diesem Titel von Anfang an mehr verdienen als ein Bewerber mit einem regulären Hochschulabschluss.

Maßgeblich ist auch die Branche, in der man tätig werden möchte. Nicht in jeder Branche führt ein Doktortitel zwangsläufig zu einem höheren Gehalt. Eine große Unternehmensberatung oder Unternehmen in der Chemie- und Pharmaindustrie dürften für Doktoren ein höheres Gehalt zahlen als beispielsweise staatliche oder halbstaatliche Verkehrsunternehmen, unabhängig davon, ob es sich um Berufseinsteiger oder langjährige Führungskräfte handelt.

Insgesamt aber gehört der Doktortitel noch immer zu den am höchsten angesehenen akademischen Titeln. Schließlich hat man für diesen Titel viele Jahre lang hart und konsequent gearbeitet, so dass er sich am Ende immer auszahlen dürfte.


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